Garantieerklärung
Die
Firma BCC-Print Technik, Inh.
Jan-Hendrik Seidel, bietet Ihnen, auf alle
Tintenpatronen 5 Jahre Garantie gemäß der vorliegenden
Bestimmungen.
Die vorliegenden Garantiebestimmungen
schränken
Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht ein und stehen neben
den gesetzlichen Rechten des Verbraucherschutzes und des
Gewährleistungsrechtes. Sie
können
also anstatt der gesetzlichen Rechte die Rechte aus der Garantie
herleiten oder aber Ihre gesetzlichen Rechte
wahrnehmen.
Die
Garantiezeit beträgt 5 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der
Auslieferung der Ware.
Wenn Sie sich uns gegenüber auf die hier beschriebene Garantie
berufen wollen, müssen Sie uns die Ware
zuerst zurücksenden. Die Versandkosten für die
Rücksendung
haben Sie zunächst zu tragen. Sollte unsere Überprüfung
einen Garantiefall gemäß diesen Garantiebestimmungen
ergeben, und wir Ihnen ein Ersatz auf Grund eines Garantiefalls
übersenden, werden Ihnen die Portokosten für die
günstigste
Versandart erstattet.
Bitte senden Sie die Waren unter
Bezugnahme auf die Garantie an:
BCC Print Technik
Inh.
Jan-Hendrik Seidel
Abteilung
Garantie
Ostring 241
24148 Kiel
Bitte
legen Sie Ihrer Reklamation eine Fotokopie der Originalrechnung bei.
Eine Bearbeitung Ihrer Einsendung ohne Kopie der Originalrechnung ist
leider nicht möglich, da wir nur anhand dieses Nachweises
die Garantiefrist berechnet werden kann.
Die
Garantie umfasst die durch uns zugesicherten Eigenschaften unserer
Produkte, wie sie in unseren Leistungs- / Artikelbeschreibungen
aufgeführt worden sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere gebrauchbedingter Verschleiß, dass Aufbrauchen der
Waren, oder
Mängel, die aufgrund von Umständen eingetreten sind, die
aufgrund falscher Nutzung oder aufgrund eines Verhaltens entstanden
sind, welches nicht in unserem Verantwortungsbereich fällt.
Nicht unter die von uns gewährte 5 Jahre Garantie fallen somit
also insbesondere auch Schäden oder Mängel, die aus einem
nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch entstanden sind, einer
unsachgemäßen und/oder nicht der Bestimmung entsprechenden
Handhabung und/oder der mangelnden Beachtung etwaiger
Einbauvorschriften resultieren. Wir schließen unsere Garantie
auch für die Fälle aus, bei der die Mängel dadurch
entstanden sind, dass die jeweiligen Gebrauchsanweisungen nicht
befolgt worden sind.
Wir haben das Recht, für den Fall,
dass ein spezielles Produkt nicht mehr lieferbar ist, Ihnen ein
gleichwertiges Ersatzprodukt zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein eingetretener
Garantiefall nicht zu einer neuen Garantie von 5 Jahren führt. Die
ursprüngliche Restgarantiezeit gilt aber selbstverständlich
auch für das Ersatzprodukt.
Selbstverständlich werden durch die nicht
verlängerte Garantie die gesetzlichen Rechte auf die
Sachmängelgewährleistung nicht eingeschränkt.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.